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Magazinartikel rund um das Thema Arztpraxis Neugründung

PD Dr. med. Christian Ottomann

Niederlassungsoptionen von der Praxisübernahme bis zum Jobsharing

Dieser Magazinbeitrag unserer Praxisbörse diskutiert die Vorteile und Nachteile der folgenden ärztlichen Niederlassungsoptionen. Dabei stehen bei der Praxisübernhame verschiedene Optionen wie Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Teilzulassung, Anstellung als Arzt und Jobshring beim Praxiskauf zur Verfügung.

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Norbert Schwaldt

Praxiskauf auf dem Land oder in Großstädten?

Laut dem folgenden Praxisbörsen Magazinartikel werden Deutschlands Städte ohne Zuwanderung zunehmend veröden. Überraschend ist die Intensität, in der sich wachsende und schrumpfende Regionen auseinanderentwickeln. Prosperierende Metropolen und ihr Umland sind zunehmend das Ziel der Zuwanderung aus dem In- und Ausland, während viele Mittel- und Kleinstädte kaum noch eine Perspektive haben. 

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PD Dr. med. C. Ottomann

Unsere Praxisbörsen Tipps zum Praxiskauf: In 30 Schritten zur eigenen Praxis

Unsere Praxisbörse gibt Ihnen eine Anleitung, wie Sie in 30 Schritten zur Praxisübernahme, Praxiskauf oder Arztpraxis Neugründung kommen. Gerade junge Kollegen stehen oft vor einem unübersichtlichen, bürokratischen Gewirr von Auflagen und Formalien im Rahmen der geplanten Niederlassung, bei der Praxisübergabe und beim Arztpraxis kaufen. Praxis kaufen leicht gemacht!

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PD Dr. med. Christian Ottomann

Praxisabgabe und Geomarketing für Ärzte

Die Landarztbörse bietet als Praxisbörse neben der übersichtlichen Suche nach Postleitzahl, Ort, Fachgebiet und weiteren Suchoptinen die sowohl beim Praxiskauf als auch Praxisverkauf der Arztpraxis immer wichtigeren Marketinstrumente Geomarketing und Standortanalyse an. Dabei werden optional durch unsere Arztbörse die folgende Analysetools angeboten...

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PD Dr. med. C. Ottomann

Die Arztpraxis in Rechtsform der Einzelpraxis

Die persönlichen Voraussetzungen für den Praxiskauf und die Arbeit als Vertragsarzt sind die Approbation, die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt und die Eintragung in das Arztregister. Der niederlassungswillige Arzt hat den Antrag auf Eintragung in das Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung KV vorzunehmen, die für ihn zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Arztes. 

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