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Magazinartikel rund um das Thema Nachbesetzungsverfahren

KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

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Thomas Czihal

Aufkaufregelung der KV bei der Praxisabgabe

Die derzeit kritisch diskutierte sogenannte Aufkaufregelung für Arztpraxen bezieht sich auf die im Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V. Demnach soll der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110% den Praxisverkauf ablehnen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung KV soll in diesem Falle den Arzt beim Praxis verkaufen mit dem Verkehrswert entschädigen.

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Dr. med. Oliver Götte

Praxisbörse: Instrumente der ärztlichen Bedarfsplanung

Wie viele Ärzte und Arztpraxen es in den Regionen zur Praxisübernahme gibt, regelt die sogenannte Bedarfsplanung. Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument beim Praxisverkauf, um die ambulante medizinische Versorgung flächendeckend vorhalten zu können. Sie trägt dazu bei, dass sich Ärzte möglichst dort niederlassen und eine Arztpraxis kaufen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. 

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