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Die Rechtsform GmbH für die Arztpraxis

Bei der Arztpraxis als GmbH ergeben sich steuerrechtlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch wenn derzeit die meisten Arztpraxen als Einzelpraxis geführt werden, nimmt die Bedeutung der kooperativen Berufsausübungsformen stetig zu. Nachdem die GmbH unter den nicht ärztlichen  Gesellschaftsformen in Deutschland am häufigsten anzutreffen ist und die nichtärztlichen Freiberufler wie Steuerberater und Rechtsanwälte sich seit Langem der Rechtsform der GmbH bedienen können, dürfen sich nun auch Ärzte sich generell der Rechtsform der GmbH bedienen.


Dies allerdings nicht, ohne enge Grenzen berücksichtigen zu müssen. Insbesondere für Vertragsärzte ist die Rechtsform GmbH nach der Praxisübernahme mit vielen Nachteilen im Bereich der Abrechnung  ausgestattet. Für die Ärzte, die sich unter dem vollen Bewusstsein der berufsrechtlichen Herausforderungen für eine GmbH entscheiden werden hier die Grundzüge der GmbH beschrieben.

Die Praxis GmbH ist eine Kapitalgesellschaft
Sie verfügt über Haftkapital (mindestens 25.000 Euro, wovon die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss), mit dem sie gegenüber Dritten haftet. Die Gründung setzt die Teilnahme eines Notars und einen Gesellschaftsvertrag voraus. Schon ein einzelner Arzt kann nach dem Praxis kaufen eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gründen. Er wird damit alleiniger Gesellschafter der Arztpraxis und ist in seinen Entscheidungen ebenso frei wie ein Unternehmer.

Die Rechtsform GmbH für eine Arztpraxis wird zu einem bestimmten Zweck errichtet. Sie ist vollständig rechtsfähig, das heißt, sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit wird durch Eintragung in das Handelsregister erlangt. Durch Eintragung und Einzahlung des vollen Stammkapitals wird die Haftung der GmbH auf das Stammkapital beschränkt. Das persönliche Eigentum des Arztes wird daher bei einer Praxisübergabe vor unternehmerischen Risiken abgeschirmt.

Jede GmbH verfügt über mindestens zwei Organe, den Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, spricht man vom Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Arzt als Geschäftsführer hat seine Aufgaben nach mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.

Was das genau bedeutet, ist bei Ärzten nur in einigen Fällen in Gesetzen konkretisiert, beispielsweise müssen in Krisen des Unternehmens bzw. der Arztpraxis bestimmte Fristen eingehalten werden. Verstößt der Arzt als Geschäftsführer gegen seine Pflichten als ordentlicher Kaufmann, besteht die Gefahr, dass aufseiten der GmbH wegen fehlender Pflichterfüllung ein Anspruch gegenüber dem Geschäftsführer entsteht.

Haftung für den Arzt
Bei einer Insolvenz der Arztpraxis als GmbH könnte dann dieser Anspruch gegenüber dem Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter durchgesetzt werden. Sollte dieser Fall eintreten, wäre die Haftung beispielsweise des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht mehr auf das Stammkapital beschränkt. Bei Forderungen wegen Behandlungsfehlern greift die Haftungsbeschränkung der GmbH oft ebenfalls nicht (§ 823 BGB).

Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ der Arztpraxis GmbH. Unter anderem bestellt sie die Geschäftsführung und beschließt den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung. Über ihre Sitzungen sollte ein schriftliches Protokoll angefertigt werden.

Auch Gesellschafter haben bestimmte Pflichten, insbesondere haben sie in Krisenzeiten eine erhöhte Kontrollpflicht und sind verpflichtet, bei Eintreffen der Voraussetzungen Insolvenz zu beantragen, sollte die Geschäftsführung dies versäumen.

Vorteile der GmbH als Arztpraxis Rechtsform
Die GmbH wird ihren Gesellschafter-Geschäftsführer typischerweise im Anstellungsverhältnis beschäftigen. Er erhält dann ein Gehalt, das unter bestimmten Voraussetzungen von der Abführung von Sozialversicherungen befreit sein kann. Die GmbH  kann neben dem Anstellungsvertrag noch andere Verträge mit der Arztpraxis abschließen, da sie vollständig rechtsfähig ist. Aus dieser Tatsache ergeben sich oft arbeits- und steuerrechtlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis.

  • Arbeitsverträge mit dem Gesellschafter

  • Arbeitsverträge mit dem Ehegatten

  • Gestaltungen im Bereich der Altersvorsorge

  • Überlassung von praxiseigenen Fahrzeugen zur privaten Nutzung

  • Variable Ergebnisbeteiligung

  • Überlassung von Gegenständen und Bargeld an den Gesellschafter oder dessen Ehefrau oder umgekehrt

Die Sinnhaftigkeit einer GmbH nach einer Arztpraxis Übernahme ist vom Steuersatz oder der Einkommenssituation der jeweiligen natürlichen und juristischen Personen abhängig. Die steuerliche Anerkennung setzt eine sorgfältige Begleitung durch den Steuerberater voraus, da auch das Finanzamt den Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und Gesellschaft mit besonderem Interesse verfolgt und bestimmte inhaltliche und formale Bedingungen an die Anerkennung knüpft.

Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei der Fremdvergleich. Alle rechtlichen Gestaltungen der Arztpraxis  müssen dabei dem Grunde nach ausgerichtet sein, dass sie auch so mit Fremden Dritten getroffen werden könnten. Eine Arztpraxis GmbH muss bestimmte Daten in öffentliche Register eintragen. Gesellschafter, Geschäftsführer und Sitz der Gesellschaft müssen beispielsweise im Handelsregister eingetragen werden.

Unternehmen Arztpraxis
Nach dem Beschließen des Jahresabschlusses muss eine GmbH diesen beim Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Kleine GmbHs müssen zumindest die Bilanz, den Anhang und die Gewinnverwendung offenlegen. Aus der Bilanz lassen sich in begrenztem Maße auch Rückschlüsse auf den unternehmerischen Erfolg der Arztpraxis ziehen. Beide Register sind jedermann zugänglich.

Bevor der Steuerberater mit dem Arzt über die Errichtung der Arztpraxis in Form einer GmbH entscheidet, sollten diese sich – beispielsweise unter Zuhilfenahme von www.bundesanzeiger.de – vergegenwärtigen, ob der dort verlangte öffentlich zugängliche Datenumfang tragbar ist. Vollständig vermieden werden kann die Publizitätspflicht nur durch den Verzicht auf die Haftungsbegrenzung (also die Wahl einer alternativen Rechtsform, siehe Praxisbörsen Magazin). Je größer die GmbH, desto umfangreicher die auch Veröffentlichungspflicht für den Arzt.

Benjamin Feindt
28.09.2015

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