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Kritikpunkte zur staatlichen Regulierung von Praxisübergaben

Nachwuchsmangel in der hausärztlichen Versorgung

Im Gesundheitswesen zeigt sich wie in keiner anderen Branche das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Planung. Es liegen keine ausreichenden Erkenntnisse über Marktversagensgründe im Bereich des Gesundheitswesens vor, die staatliche Eingriffe bei Arztpraxis Gründungen rechtfertigen würden.


Hohe Regulierungsdichte im Gesundheitswesen

Damit könnten die Akteure des Gesundheitswesens weitgehend frei von staatlichen Regulierungen agieren. Bemerkenswerter Weise ist aber das einzige entwickelte westliche Land, in dem das Gesundheitswesen relativ frei von Staatseingriffen ist, die USA. In den allermeisten anderen entwickelten Volkswirtschaften liegt eine hohe Regulierungsdichte im Gesundheitswesen vor.

Neben staatlichen Vorgaben für Krankenversicherungen existieren vielfältige weitere Vorgaben im Gesundheitsbereich. In einigen Ländern wird sogar die Berufsfreiheit dergestalt eingeschränkt, dass durch Krankenhausplanungen die Standorte von Krankenhäusern vorgegeben werden.

Bedarfsplanung für niedergelassenen Ärzte
Daneben existieren häufig auch Bedarfsplanungen für niedergelassene Ärzte. Diese massiven staatlichen Eingriffe lassen sich nicht allokationstheoretisch, sondern nur durch andere Konzepte rechtfertigen.
Für das Gesundheitswesen wird argumentiert, dass Gesundheitsleistungen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellen, und daher erstens unabhängig von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Einzelnen und zweitens unabhängig vom Wohnort angeboten werden sollen.

In Bezug auf das Angebot von Gesundheitsleistungen wird die Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse gefordert. Das bedeutet, dass ein flächendeckendes Angebot an Gesundheitsleistungen bereitzustellen ist, das es ermöglicht, die entsprechenden Leistungen ohne weite Wege und lange Wartezeiten in Anspruch zu nehmen. Die Realisierung dieses Zieles ist allerdings nur durch entsprechende stattliche Lenkung möglich.

In Deutschland existiert seit 1972 eine Krankenhausplanung auf der Ebene der Bundesländer. Eine Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte wurde 1993 eingeführt. Diese Bedarfsplanung wurde vor dem Hintergrund der Ärzteschwemme konzipiert und sollte dazu dienen, die Zahl der niedergelassenen Ärzte zu begrenzen.

Sie agiert auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, gibt dabei aber keine konkreten Arztsitze vor, die zu besetzten wären, sondern gewährt grundsätzlich freie Standortwahl der Praxis, wenn das Gebiet nicht aufgrund Überversorgung gesperrt ist.

Ärztemangel auf dem Land
In gesperrten Planungsbereichen ist dagegen grundsätzlich keine Niederlassung mehr möglich. Das Ziel der Bedarfsplanung, den Arztzahlzuwachs zu begrenzen, konnte zwar erreicht werden, allerdings besteht in Deutschland nunmehr vielfach bereits ein Ärztemangel.

Zur Zeit öffnen sich Lücken in der vertragsärztlichen Versorgung, da zu viele niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen, ohne einen Nachfolger zu finden. Der Nachwuchsmangel im ärztlichen Bereich macht es inzwischen notwendig, den lokalen Bedarf konkreter bestimmen zu können, um Ärzte dort zu anzusiedeln, wo es tatsächlich benötigt wird.

Flächendeckende Ärzteversorgung
Um eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit genügend Praxisübernahmen über eine Bedarfsplanung gewährleisten zu können, sind Kenntnisse über das Arztwahlverhalten der Patienten, über die Größe von Einzugsgebieten von Arztpraxen und damit die Reichweitenempfindlichkeit der Bevölkerung in Bezug auf die einzelnen Arztgruppen notwendig.

Gerhard Fülöp, Thomas Kopetsch, Pascal Schöpe
13.05.2017

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