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Praxisbörse Tipps zum Haftungsrisiko in der Arztpraxis

Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Regressversicherung nach der Praxisübernahme

Risiken aus der Geschäftstätigkeit einer Arztpraxis können sowohl versichert, als auch durch Qualitätsmanagement Maßnahmen reduziert werden. Unerlässlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 21 MBO) nach dem Praxiskauf. Dringend empfohlen wird auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche die ärztlichen Tätigkeiten abdecken sollte.


Ein weiteres Risiko für Ärzte ist das Regressrisiko. Überschreitet der Arzt mit seinen Arzneimittelverordnungen eine bestimmte Richtgröße in seiner Arztpraxis um mehr als 25 %, geht er das Risiko ein, für diese Überversorgung mit seinem eigenen Vermögen haften zu müssen. Anders verhält es sich dagegen in einer ärztlichen Berufsausübungegemeinschaft.

Ihm werden Unverhältnismäßigkeit bei der Verschreibung von Medikamenten vorgeworfen, mit dem Effekt, dass der Arzt die an die Patienten verordneten Medikamente selbst bezahlen muss. Dieses Risiko kann durch alle gängigen Arztsoftwarelösungen überwacht werden.

Die Richtgrößen werden von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung bekanntgegeben. Bis zu einem bestimmten Grad kann dieses Risiko auch durch eine Regressversicherung abgedeckt werden. Inwiefern das sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Praxisübergabe und der Ausgestaltung der Versicherungspolice ab.

Sensible Patientendaten
Zudem weist unsere Arztbörse noch auf die besondere Sensitivität der Patientendaten hin. Mit zunehmendem Einsatz digitaler Systeme zur Unterstützung von Erfassung, Behandlung, Verwaltung und Kommunikation von Patientendaten steigt auch das Risiko des Datenmissbrauchs. Zudem besteht die Gefahr, dass Daten unabsichtlich von unbefugten Dritten eingesehen werden oder des Datenverlustes, beispielsweise durch Hacking, Diebstahl oder Feuer.

Die ersten beiden Gefahren können hauptsächlich durch gute Schulung und Fortbildungen von Mitarbeitern im Umgang mit sensiblen Daten umgangen werden. Einem Datenverlust, ggf. damit auch der Verlust der für die Abrechnung notwendigen Angaben, sollte dadurch vorgebeugt werden, dass regelmäßige Sicherungen auf einem externen Datenträger, der außerhalb der Arztpraxis oder in der Cloud aufbewahrt wird, angefertigt werden.

Ärztefortbildung zur Digitalisierung in der Niederlassung
Unsere praxisorientierte Fortbildung „Telemedizin, eHealth und Neue Medien für Ärzte und Heilberufe“ richtet sich diesbezülich an alle medizinischen Berufsgruppen in der Niederlassung. Im Vordergrund der Ärztefortbildung stehen die Schwerpunkte digitales Risikomanagement und die Patientenkommunikation mittels Neuer Medien im Internet.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Telemedizin und dem divergenten Spektrum mobiler eHealth Applikationen.  Auch der sichere Umgang mit Patientendaten wird thematisiert. Die Fortbildung für Ärzte zeigt wie man Patientendaten vor Datenmissbrauch schützen und mit den expandierenden medizinischen Internetportale aller Art richtig umgeht.

Benjamin Feindt
04.08.2015

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