Zurück zum Magazin

Einbindung in Arztnetze bringt Vorteile beim Praxisverkauf

Die Arztpraxis kann oftmals innerhalb eines Arztnetzwerks verkauft werden

Bei Arzt- oder Praxisnetzen handelt es sich um den Zusammenschluss von Ärzten, die eng mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. Diese Kooperation soll eine bessere Kommunikation zwischen den einzelnen Arztpraxen sicherstellen. Weitere positive Effekte sind Einsparungen bei den veranlassten Leistungen in der Arztpraxis und eine höhere Work-Life-Balance der Praxisbesitzer.


Arbeitserleichterungen sollen unter anderem dadurch erreicht werden, dass Überweisungen zu Ärzten der in das Netzwerk eingebundenen Praxis weniger Aufwand bedeuten. Praxisnetzwerke können den behandelnden Ärzten zudem helfen, die Patientenzufriedenheit in ihrer Praxis zu erhöhen und die Praxis besser verkaufen zu können. Potenzielle Praxisübernahmen finden oftmals durch die kooperierenden ärztlichen Kollegen innnerhalb eines Praxisnetzwerkes statt.

Die Ärzte in den Netzwerken halten Netzkonferenzen ab oder bilden einzelne Qualitätszirkel. Die Netzwerke sind in der Regel regional aufgestellt und decken damit die Versorgung einzelner Stadtteile oder Landkreise ab.

Die Unternehmensberatung EPC Healthcare GmbH hat durch eine Erhebung herausgefunden, dass es im Jahr 2014 mehr als 900 Ärztenetze in Deutschland gab. Der Trend geht also weiter nach oben, da im Jahr 2006 erst 600 Arztenetze gezählt wurden. Drückt man das Ergebnis in der Anzahl der teilnehmenden Ärzte aus, haben sich somit circa 50.000 der Arztpraxen zu einer Tätigkeit in einem Arztenetzwerk entschieden.

Hierbei ist besonders der Anstieg von Facharztnetzen um 175 Prozent positiv zu vermerken. Die wichtigste Vertragsform bei den Arztenetzwerken stellt die Integrierte Versorgung nach § 140a SGB V dar. Aber auch die innovativen Versorgungsmodelle nach § 73 SGB V profitieren von den Netzwerken der Arztpraxen.

§ 140a SGB V Integrierte Versorgung
Abweichend von den übrigen Regelungen können die Krankenkassen Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung mit den in § 140 Abs. 1 genannten Vertragspartnern abschließen. Die Verträge zur integrierten Versorgung sollen eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung ermöglichen.

Soweit die Versorgung der Patienten nach diesen Verträgen durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 1 eingeschränkt. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen seiner Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag zur integrierten Versorgung.

Auswirkungen auf den Praxiserlös
Praxisnetzwerke können über Zuweisungen und über zusätzliche Budgetmöglichkeiten eine Auswirkung auf das Umsatzpotential einer Arztpraxis haben. Allerdings schränken sie ihre Mitglieder teilweise in ihrer Entscheidungsfreiheit ein. Die Eingliederung in ein bestehendes Arztnetz sollte daher gut geplant und berechnet werden. Allerings kann die Arztpraxis insbesondere innerhalb des Arztnetzwerks verkauft bzw. abgegeben werden und stellt damit ein Vorteil beim Praxisverkauf dar.
 
Die Ausgestaltung von Praxisnetzen kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reicht von regelmäßigen, losen Treffen aus Qualitätszirkeln über genossenschaftliche bzw. genossenschaftsähnliche Einkaufsgemeinschaften bis hin zur Gründung von Gesundheitsunternehmen.

Versorgungsbezogene Zielsetzungen sind ebenso zu finden wie ökonomische oder berufspolitische Intentionen. Neben einem Zusammenschluss von Arztpraxen sind auch Verbünde mit Krankenhäusern oder anderen Leistungsanbietern wie Apotheken oder Physiotherapeuten möglich. Weitere Details zur Praxisabgabe finden Sie in unserer Landarztbörsen Broschüre "Praxisnetze".
PD Dr. med. Christian Ottomann
02.11.2015

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren