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Niederlassungsoptionen von der Praxisübernahme bis zum Jobsharing

Vor- und Nachteile beim Praxiskauf und Praxisgründung kurz im Überblick

Dieser Magazinbeitrag unserer Praxisbörse diskutiert die Vorteile und Nachteile der folgenden ärztlichen Niederlassungsoptionen. Dabei stehen bei der Praxisübernhame verschiedene Optionen wie Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Teilzulassung, Anstellung als Arzt und Jobshring beim Praxiskauf zur Verfügung.


1. Praxisgemeinschaft
Getrennte Abrechnung, getrennter Patientenstamm. Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und wirtschaftlich eigenständig arbeiten. Das sind die Vorteile einer Praxisgemeinschaft. Wahlweise mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten. Gemeinsame Nutzung von Praxisräume, medizinische Geräten und medizinischem Fachpersonal. Ein Zusammenschluss zur Praxisgemeinschaft muss nicht separat beantragt oder genehmigt werden.

2. Berufsausübungsgemeinschaft BAG
Gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm und eigenverantwortliches Arbeiten. Die Berufsausübungsgemeinschaft wurde früher Gemeinschaftspraxis genannt. Das heißt, Ärzte derselben oder verschiedener fachärztlicher Richtungen arbeiten und wirtschaften zusammen. Der Arzt teilt mit Kollegen nicht nur Räumlichkeiten und Kosten, sondern behandelt Patienten auch gemeinsam.Die Arztpraxis bildet dabei zwar eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit und erstellt eine gemeinsame Abrechnung, der Arzt arbeitet aber trotzdem eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.

3. Teilzulassung in der Arztpraxis
Halbe Pflichtstundenzahl und Möglichkeit zum Kombinieren von Anstellung und Selbstständigkeit. Es klingt paradox, auch Selbstständigkeit ist in Teilzeit möglich. Bei diesem Modell hate der Arzt die Möglichkeit, halbtags in einem Krankenhaus zu arbeiten und die übrige Zeit freiberuflich in der eigenen Praxis. Oder er beschränkt die Teilzulassung und hat mehr Zeit für Familie und Hobbies. Eine Teilzulassung kann allerdings nicht jederzeit in eine volle Zulassung umgewandelt werden, beispielsweise wenn der jeweilige Planungsbereich gerade gesperrt ist.

4. Anstellung als Arzt
Sicheres Gehalt, keine Investitionen. Wenn der Arzt sich niederlassen möchte, muss er sich nicht unbedingt selbstständig machen. Er kanns sich auch in einer Arztraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum MVZ anstellen lassen. Ein MVZ ist eine interdisziplinäre, ärztlich geleitete Einrichtung, unter deren Dach Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen arbeiten. Teilung der Ressourcen und gemeinsamen Patientenstamm und ein fachübergreifendes Team.

5. Jobsharing Arztpraxis
Mehr Flexibilität durch Kooperation mit einem bereits niedergelassenen Arzt. Auf diese Weise kannst der Arzt sich in einem Bereich niederlassen, der eigentlich für Neuzulassungen gesperrt ist. Wenn er mit einem bereits zugelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung kooperiert, kann die Arbeitszeit auf gemeinsamen Schultern verteilt werden. Das Leistungsvolumen der betreffenden Praxis darf allerdings in diesem Fall nicht wesentlich ausgeweitet werden, hat jedoch den Vorteil dass die Kassenzulassung nach zehn Jahren auf den angestellten Arzt nach der Praxisabgabe übergeht.

PD Dr. med. Christian Ottomann
27.08.2015

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