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Praxiskauf: Faktencheck Arztdichte

Beim Praxiskauf ist die Betrachtung der Verteilung der Arztsitze und der Ärztedichte sinnvoll

Der Faktencheck Ärztedichte, den die Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem IGES Institut 2014 vorgelegt hat, kam zu dem Ergebnis, dass die neue Bedarfsplanung bei der regionalen Verteilung der hausarztnahen Fachärzte – im Unterschied zu den Hausärzten – keine stärkere Bedarfsorientierung zeigt.


Wissenschaftliche Analyse der Ärztedichte
In der aktiuellen Studie untersucht der Faktencheck Gesundheit die Verteilung der Sitze von Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen, HNO- und Nervenärzten. Die Untersuchung setzt eine im Jahr 2014 veröffentlichte Analyse der Ärztedichte von Haus-, Kinder-, Frauen- und Augenärzten fort, in der die Folgen der 2013 revidierten neuen Bedarfsplanung aufgezeigt wurden. Grundlage war das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG).

Ungleichverteilung der Arztpraxen in Stadt und Land
Dieses sogenannte Landärztegesetz sollte dabei helfen, den Ärztemangel in dünn besiedelten Regionen zu bekämpfen un den Praxiskauf zu fördern. In der Folge haben Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf Landesebene die Verteilung von Arztsitzen neu geplant. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Ziel des Gesetzgebers, für eine gerechtere Verteilung von Ärzten zwischen Stadt und Land zu sorgen, weitgehend verfehlt wurde.

Faktencheck Arztpraxisdichte
Der Faktencheck Ärztedichte vergleicht die Ergebnisse der offziellen Planung mit dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung. Dabei werden im Unterschied zum Vorgehen der Selbstverwaltung bedarfsrelevante Faktoren wie die Alters- und Einkommensstruktur der Bevölkerung, der Anteil von Arbeitslosen und Pfegebedürftigen sowie die Sterblichkeit berücksichtigt. 2014 wurde das Verhältnis zwischen Bedarf und Versorgungsdichte bei Haus-, Kinder-, Frauen- und Augenärzten untersucht.

Das Ergebnis war ernüchternd: Bei den drei genannten Facharztgruppen ändert sich in der Stadt-Land-Verteilung durch die neue Planung nichts. Weiterhin praktiziert etwa ein Drittel der Kinder-, Frauen- und Augenärzte in Großstädten, obwohl hier nur ein Viertel der Bevölkerung lebt.

Einzig die Planung der Hausarztsitze führte 2013 zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der geplanten Arztsitze, weil hier eine bundeseinheitliche Verhältniszahl zwischen Arzt und Einwohnern zugrunde gelegt wurde. Bei Fachärzten, auch denen, die wohnortnah verfügbar sein sollten, wird hingegen erwartet, dass sie in Ballungsräumen das Umland mitversorgen, Patienten hier also weitere Wege in Kauf nehmen müssen.

Analysetool Verhältniszahl Arzt zu Einwohnern
Aus der Analyse kann daher die Schlussfolgerung gezogen werden, dass das Instrument der Verhältniszahl Arzt zu Einwohner der entscheidende Hebel für eine bedarfsgerechtere Versorgung ist. Die in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Unterschiede der Verhältniszahlen je nach Regionstyp müssten also aufgehoben bzw. abgemildert werden.

Der Ball liegt nun im Spielfeld der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene. Ärzte- und Krankenkassenverbände haben es in der Hand, den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für eine Planung der ärztlichen Versorgung zu nutzen, die sich stärker als bisher am Bedarf der Bevölkerung orientiert und die Praxisübergabe auf dem Land effektiv födert.

12.07.2017

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