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Praxisübergabe abhängig von regionaler Arztdichte

Anpassung der Verhältniszahl ermöglicht Praxiskauf im gesperrten Versorgungsgebiet

In begründeten Fällen ist es  aufgrund regionaler Besonderheiten sinnvoll und erforderlich, die Patienten Verhältniszahl für eine Praxisabgabe in der gesamten KV Region anzupassen. Eine solche Anpassung kann auf ein allgemein höheres oder aber auch auf ein allgemein niedrigeres ärztliches Versorgungsniveau abzielen. Ursache kann beispielsweise eine besonders hohe oder niedrige Morbidität im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sein.


Insbesondere in Großstädten beziehungsweise auf dem Land kann zudem eine Anpassung der absoluten Verhältiszahl beim Praxis kaufen genutzt werden, um die Mitversorgungsfunktion einer Arztpraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrum MVZ dieser Region für das Umland abzubilden. Auch im Bereich der hausärztlichen Versorgung gibt es regionale Unterschiede der Arztpraxis Anzahl mit Blick auf die Inanspruchnahme und die für die jeweilige Bevölkerung erforderliche medizinische Versorgung mittels Praxisübernhame.

Insbesondere in eher ländlich strukturierten Regionen, in denen in der alten Bedarfsplanung ein vergleichsweise hohes hausärztliches Versorgungsniveau vorgesehen war, haben sich zum Teil funktionale Versorgungsstrukturen entwickelt, die auch längerfristig ein höhere Anzahl von Praxisübernahmen begründen. Eine Anpassung der absoluten Verhältniszahl kann hier genutzt werden, um den regionalen Besonderheiten der Patientenanzahl auch in diesem Bereich Rechnung tragen zu können.

Eine solche systematische Anpassung der Praxisübergaben würde alle Planungsbereiche gleichermaßen treffen, ohne möglichen Besonderheiten von einzelnen Planungsbereichen Rechnung tragen zu können.

Modifikationsfaktoren für den Praxisverkauf
Neben einer pauschalen Anpassung über alle Planungsbereiche hinweg ist es zudem möglich, die Verhältniszahl zu nutzen, um Unterschiede zwischen den Regionen einer Kassenärztlichen Vereinigung abzubilden. Bereits in den allgemeinen Regelungen der ärztlichen Bedarfsplanung ist mit dem Demografiefaktor ein Modifikationsfaktor enthalten, der die Altersstruktur und Arztpraxis Anzahl der jeweiligen Region berücksichtigt. Regionen mit einer überdurchschnittlichen Altersstruktur der Patienten bekommen hierdurch mehr Ärzte zugebilligt. Überdurchschnittlich junge Regionen bekommen in der Regel weniger Ärzte und Arztpraxen.

Neben der Demografie können über Algorithmen zur Anpassung der Verhältniszahlen jedoch auch weitere Faktoren berücksichtigt werden, die in den verschiedenen Planungsbereichen einer KV Region unterschiedlich ausgeprägt sind. Damit besteht die Möglichkeit, beispielsweise Unterschiede in der Morbidität, mit Blick auf soziodemografische Faktoren oder Ähnliches, abzubilden und bei der Planung der Praxisabgaben zu berücksichtigen.

Das gesamte Spektrum der Stellschrauben der ärztlichen Bedarfsplanung kann nicht nur genutzt werden, um die Besonderheiten einer KV Region insgesamt abzubilden. Es kann auch zur Anwendung kommen, um den regionalen Besonderheiten eines einzelnen Planungsbereichs Rechnung zu tragen. Grundsätzlich ist es möglich, alle von unserer Praxisbörse beschriebenen Stellschrauben auch für Anpassungen innerhalb eines einzelnen Planungsbereichs anzuwenden und damit unmittelbar Einfluß auf die Genehmigung einer Arztpraxis Übernahme zu nehmen.

Anpassung der Planungsraumzuschnitte
Aufgrund geografischer Besonderheiten wie z.B. Flüsse oder Autobahnen  kann die Teilung eines ärztlichen Planungsbereich in eine Subregionen sinnvoll sein. Ebenso kann bei besonders einwohnerstarken Planungsbereichen mit hoher Patientenanzahl eine weitere Untergliederung in Teilregionen erforderlich sein, um eine entsprechende Verteilung der Ärzte und Verteilung der Arztpraxen zu gewährleisten.

Anpassung der Arztgruppen beim Arztpraxis abgeben
In besonderen Fällen kann auch die Zusammenfassung oder Differenzierung von Arztpraxen bezogen auf einen einzelnen Planungsbereich notwendig sein, um den regionalen Versorgungsbedürfnissen durch eine Arztpraxis zu entsprechen.

Anpassung der Verhältniszahl
Schließlich können auch bezogen auf einen einzelnen medizinischen Planungsbereich die Verhältniszahlen angepasst werden, um so einen Praxiskauf oder eine Arztpraxis Neugründung durch den Arzt zu ermöglichen.  Grundlage hierfür kann beispielsweise die Patientenversorgung sein, die durch die betroffenen Regionen geleistet oder beansprucht werden muss.

KBV - Dezernat 4
16.02.2015

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