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Tipps und Tricks bei der Praxisübernahme

Praxisbörse empfiehlt die Umwandlung in eine Privatpraxis bei hohem Anteil von Privatpatienten und IGeL Leistungen

Am einfachsten ist nach der Praxisübernahme die Arztpraxis Neugründung als Privatpraxis, da die bürokratischen Hürden des Nachbesetzungsverfahren entfallen. Da die sichere Rendite der GKV Abrechnung jedoch entfällt, dürfte diese Niederlassungsform nach der Praxisabgabe eher die Ausnahme sein. Je nach Lokalisation und Praxisstandort gibt es jedoch durchaus Arztpraxen in guten Lagen, die sich allein durch GOÄ und IGeL Leistungen amortisieren. 


Wie immer sollte nicht der Kaufpreis und die Scheinzahl der Arztpraxis beim Praxiskauf ausschlaggebend sein, sondern die Lage, Reputation und zukünftige Gewinnaussicht nach der Praxisübernahme. Der Aufwand, nach dem Arztpraxis kaufen genügend Selbstzahler zu akquirieren, ist sicher höher als in einer Artpraxis mit Kassenzulassung. Der durchschnittliche Anteil der Privatpatienten an der Bevölkerung in Deutschland beträgt 10 Prozent, allerdings schwankt dieser Anteil abhängig vom Bundesland, Region und sogar innerhalb einer Stadt.

Unter der Annahme, dass sich die medizinische Versorgung in Deutschland weiter in eine Basisversorgung mit zuzahlbaren Leistungen entwickelt, empfehlen wir unseren ärztlichen Kollegen, unabhängig ob sie eine kassenärztliche KV Arztpraxis übernehmen oder eine Arztpraxis Neugründung gestalten, den Anteil der Privatpatienten an ihrem Praxisstandort in der Unternehmenskalkulation nach der Praxisübernahme nicht zu vernachlässigen. Die Investition in eine suffiziente Standortanalyse vor dem Praxiskauf mit entsprechendem Geomarketing, die den aktuellen medizinischen Kaufkraftindex widerspiegelt, zahlt sich aus.

Eine reine Privatarztpraxis in einer ländlichen Gegend zu betreiben ist sicher nur in wenigen ausgewählten Regionen möglich, allerdings ist die Entwicklung in Richtung möglicher Arztpraxis Filialgründungen oder Praxisfilialen hochinteressant. Die strikte Bindung an einen einzigen Praxissitz ist seit 2004 entfallen. Tätigkeiten an bis zu zwei weiteren Orten sind zulässig (§§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 3 MBO). Gerade bei Privatpraxis Filialen oder einer Zweigpraxis ist der ärztliche Kollege nicht an den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung KV gebunden und kann so seine Zeit selbstständig gestalten.  Derzeit ist die Filialgründung nach der Praxisübernahme noch auf insgesamt drei Praxisfilialen beschränkt, was sich aber im Rahmen einer EU Angleichung mittelfristig ändern sollte.

Eine Filialbildung für Einzelpraxen scheint schnell durch die begrenzte personellen Ressource an ihre Grenze zu stoßen. Was jedoch durchaus möglich erscheint, ist der Zusammenschluss von mehreren hoch spezialisierten privaten Einzelpraxen. Dabei kann zum einen ein Teil der Leistung der Einzelpraxen gemeinsam angeboten werden oder zum anderen die gesamte Leistung nur für einen exklusiven Patientenstamm wie z.B. Privatpatienten, Sportlern, oder Patienten eines bestimmten Arbeitgebers nach dem Praxis kaufen.

Zunehmend entscheidend wird die Marketing Strategie der Arztpraxis sein, worauf wir als Praxisbörse unter dem Stichwort Praxismanagement in unserem Online Magazin besonders eingehen. Dabei ist verwunderlich, wie unprofessionell viele Kollegen die vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere der webbasierten Patientenakquise, vernachlässigen. Auch fehlt vielen Arztpraxen nach der Praxisabgabe eine klare Linie, Patientenansprache und Alleinstellungsmerkmale.
Eine oftmals nicht beachtete Möglichkeit ist auch die Praxisübernahme einer kassenärztlichen Arztpraxis, die bereits über einen relativ hohen Anteil von Privatpatienten und IGeL Leistungen verfügt und diese in eine Privatpraxis umzuwandeln.

Durch die Möglichkeit bei der Praxisübergabe, den KV Sitz getrennt zu veräußern, kann so der Kaufpreis entsprechend reduziert werden. Erfolgt die Veräußerung des KV Sitzes durch den Praxisübernehmer ist zu beachten, dass dieses Procedere im Nachbesetzungsverfahren nicht angekündigt wird, da die Kassenärztliche Vereinigung den Bewerber bevorzugt, der den Versorgungsauftrag weiter garantiert. So sollte eine gewisse Zeitspanne zwischen Umwandlung in die Privatpraxis nach Erhalt des KV Sitzes vergehen, was beim Praxisverkauf und der Praxisübernahme unbedingt zu beachten ist. Weitere Details zur Umwandlung in eine Privatpraxis in unserer Praxisbörse Ärztefortbildung zur Praxisübernahme.

Priv.-Doz. Dr. med. Christian Ottomann
26.04.2015

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