Beim Jobsharing teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Besonders bei Neuzulassungen in gesperrten Planungsbereichen eröffnet sich so die Möglichkeit der gewünschten ärztlichen Berufsausübung. Beim Jobsharing nutzen nutzen Ärzte Räume, Geräte und Personal gemeinsam. Als Kooperationsform eignet sich das Jobsharing auch gut zur Praxisübergabe. Eine weitere Motivation ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine deutlich bessere Work-Life-Balance. Erfahren Sie mehr zum Jobsharing in unserer Broschüre...