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Magazinartikel rund um das Thema Praxisübernahme

Dr. med. Anett Kleinschmidt

Do's and Dont's beim Praxiskauf

Nachdem in Frage kommende günstige Praxisstandorte mit Praxisabgaben ausgewählt wurden, erfolgt die Suche nach einer geeigneten Arztpraxis zurPraxisübernahme und dem zugehörigen KV-Sitz. Bei der Suche im Rahmen des Arztpraxis kaufen helfen einschlägige Printmedien (regionales Ärzteblatt), Praxisbörsen und der Kontakt zu den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammer in der Zielregion. 

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RA Stirnweiß, Schmid, Burkhardt

Praxisübernahme: Vorsicht beim Abschluss von Mietverträgen

Bei der Praxisabgabe stellen auch gemietete Praxisräume einen Vermögenswert einer Arztpraxis dar, sie bilden die Grundlage für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nach dem Praxisverkauf und binden den für das Überleben der Arztpraxis notwendigen Patientenstamm. Der Anmietung der Praxisräume kommt daher erhebliche Bedeutung nach dem Praxiskauf für die weitere Entwicklung einer Arztpraxis zu. 

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Benjamin Feindt

Die Rechtsform Praxisgemeinschaft für die Arztpraxis

Die Praxisgemeinschaft ist eine Form der ärztlichen Zusammenarbeit, eine Legaldefinition des Begriffes gibt es nicht. Dabei schließen sich mindestens zwei Ärzte oder Zahnärzte zusammen, um bestimmte, elementare Dinge der medizinischen Berufsausübung, meistens Räumlichkeiten, Medizingeräte oder medizinisches Personal gemeinsam zu organisieren. In § 18 der Musterverufsordnung für Ärzte ist der Zusammenschluss von Ärzten in Organisationsgemeinschaften geregelt. 

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Dr. med. Anett Kleinschmidt

Praxiskauf: Vor- und Nachteile der Arztpraxis in Form einer Einzelpraxis

Vor dem Praxis kaufen sollte die Gesellschaftsform der Praxisübernahme diskutiert werden. Die Einzelpraxis ist dabei die klassische Form der Berufsausübung in selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Auch wenn es mittlerweile immer mehr Formen der ärztlichen Kooperationsformen gibt, so bietet die Einzelpraxis dem niedergelassenen Arzt das höchste Maß an Unabhängigkeit nach dem Praxiskauf.

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KBV - Dezernat 4

Regionale ärztliche Bedarfsplanung und Praxiskauf

Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten beim Praxiskauf finden ihre rechtliche Grundlage in Paragraf 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Soweit die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität für bedarfsgerechte Praxisübergaben erforderlich ist, kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden.  

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